| Lehrerin muss vor Gericht |
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Schüler am Haken
Lehrerin muss für Strafaktion erneut vor Gericht Hamburg (dpa) - Schüler am Haken: Wegen einer Strafaktion muss sich eine freigesprochene Hamburger Gesamtschullehrerin in einem Berufungsverfahren erneut vor Gericht verantworten. Das sagte Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger am Dienstag der dpa in Hamburg. Laut Anklage soll die 55-jährige Pädagogin zwei Jungen in einer Sportstunde mit einem Gymnastikband an einem Kleiderhaken aufgehängt haben. Die beiden elf und zwölf Jahre alten Schüler einer sechsten Klasse hatten mit einem Gummiband den Sportunterricht gestört. Die Lehrerin führte die Jungen an dem Band in die Umkleidekabine. Laut Aussage der Schüler hängte sie dann das Band so über einen Kleiderhaken, dass die an der Brust umschnürten Jungen für kurze Zeit auf Zehenspitzen stehen mussten. Verletzt wurden sie nicht. Die Lehrerin hatte die Situation als harmlosen Spaß geschildert und machte eine Mobbing-Kampagne von Eltern für die Strafanzeige verantwortlich. Das Amtsgericht Barmbek hatte keine hinreichenden Beweise für die Schuld der Lehrerin gesehen und sie im September vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt und der Freiheitsberaubung freigesprochen. Die Nebenklage, die die Eltern der Jungen vertritt, war den Angaben zufolgedagegen in die Berufung gegangen. Das Berufungsverfahren vor dem Landgericht ist für den 28. März terminiert. |